Steuererklärung 2006 - 5 Profitipps
1. Verpflegungsmehraufwand
Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger: Wussten Sie, dass Sie mehrere hundert Euro sparen können, wenn Sie sich eine Viertelstunde hinsetzen und alle Ihre Abwesenheiten des letzten Jahres auflisten ?
Beispiel
Ein Arzt besucht jährlich 8 Fortbildungsveranstaltungen a zwei vollen Tagen. Er kann ansetzten:
8 x EUR 24 x 2 (Tage) = EUR 384,00. Bei einem Steuersatz von 45 % macht das eine Ersparnis von EUR 172,80.
Da lohnt sich die Viertelstunde Arbeit !
2. Handwerkerrechnungen
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat sich der Gesetzgeber ein Steuergeschenk für alle ausgedacht, die ihre privaten Handwerkerarbeiten offiziell machen lassen:
Liegt
• eine Rechnung vor und
• ein Überweisungsbeleg
so erstattet der Gesetzgeber 20 % der Rechnungsbeträge !
Achten Sie aber darauf, dass es sich nicht um Materialkosten handelt oder etwas Neues hergestellt wurde (z. B. Handwerker bauen einen neuen Dachstuhl).
3. Fahrten zur Arbeit
Durch die Presse geistern seit Monaten die Hinweise, dass Fahrtkosten zur Arbeit nicht mehr abzugsfähig sind. Und Sie überlegen, deshalb auf eine Zusammenstellung Ihrer Werbungskosten zu verzichten, da Sie ohnehin nicht über die Pauschale (EUR 920) kommen ? Tun Sie das nicht ! Die Einschränkungen gelten erst für das Jahr 2007 (und selbst dies ist zweifelhaft, da die Einschränkung möglicherweise verfassungswidrig ist).
4. Rentenzahlungen und andere Vorsorgeausgaben
Sie haben in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass der Ansatz von Vorsorgeausgaben (Rente, Krankenkasse, Lebensversicherungen u. a.) ab einem bestimmten Betrag nichts mehr bringt und verzichten daher, die Ausgaben alle aufzulisten ? Großer Fehler ! Durch die Rentenreform hat sich viel geändert. Das Prinzip ist, dass die Aufwendungen alle abzugsfähig sind und die späteren Renten und andere Einnahmen voll steuerpflichtig. Wenn Sie jetzt also auf die Geltendmachung der Ausgaben verzichten, verschenken Sie hohe Steuerentlastungen (und ärgern sich später noch mehr, dass Sie Ihre Rente versteuern müssen). Also, alles auflisten !
5. Klein aber fein: Pauschalen
Es gibt Pauschalen, bei denen Ausgaben fiktiv vermutet werden. So steht Ihnen z. B. der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von EUR 920 zu, auch wenn Sie nur Werbungskosten in Höhe von z. B. EUR 50 hatten.
Interessanter sind aber die Beträge, bei denen das Finanzamt einen Werbungskostenabzug bis zu einer bestimmten Höhe pauschal nicht überprüft. Hier ist der Ehrliche oft der Dumme.
Beispiel
Ein Angestellter ruft von seinem privaten Handy ein bis zweimal im Monat in der Firma an, um betriebliche Dinge zu klären. Seine Handyrechnung für das gesamte Jahr 2006 beläuft sich auf EUR 600. Daneben hat er Festnetzkosten von EUR 400.
Variante Ehrlich
Der Angestellte führt eine exakte Aufstellung der betrieblich veranlassten Telefonate (insgesamt EUR 20) und teilt diese dem Finanzamt mit. Das Finanzamt wird diese EUR 20 anerkennen.
Variante Schlau
Der Angestellte legt dem Finanzamt alle Telefonrechnungen vor und schätzt den betrieblichen Anteil auf 20 %, also EUR 200. Das Finanzamt wird diese EUR 200 anerkennen.
Neben diesem Beispiel gibt es noch eine Anzahl weitere „Pauschalen“, die gekannt werden sollten.
Ich verrate Sie Ihnen gerne !
Viele Grüße
Ihr
Krischan Treyde
Rechtsanwalt / Steuerberater / Fachanwalt für Steuerrecht
Fon: 0211 86 320 310
email: kanzlei@treyde.de