Ein Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) ist sinnvoll bei einem Zusammenschluss von mehreren Ärzten. Ohne einen Gesellschaftsvertrag würden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gelten, die aufgrund ihrer allgemein gefassten Formulierung nicht immer passen. Der Gesellschaftsvertrag kann formlos, also theoretisch sogar mündlich abgeschlossen werden. Wegen der Nachweisbarkeit und auch der diversen Vorlageerfordernisse sollte der Gesellschaftsvertrag aber schriftlich geschlossen werden.
Ob ein Gesellschaftsvertrag änderbar ist, hängt von den vereinbarten Klauseln ab. Meist ist Einstimmigkeit erforderlich. Bei größeren Zusammenschlüssen wird zum Teil aber auch eine ¾ Mehrheit als Hürde vereinbart. Selbst diese ¾ Mehrheit reicht dann aber nicht aus, wenn in den Kernbereich der Gesellschafterrechte eingegriffen werden soll.
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