Integrierte Versorgung

Unter der Integrierten Versorgung (IV) wird die Versorgung aus einer Hand durch Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und Ärzten sowie anderen Heilberuflern verstanden. Wird z. B. eine Hüftimplantation notwendig, soll der Pool von Leistungserbringern alle erforderlichen Leistungen als Gesamtpaket erbringen und diese insofern auch einheitlich mit der Krankenkasse abrechnen. Sinn der integrierten Versorgung ist primär die Kostenersparnis (geschätzte 10 %). So sollen z. B. Mehrfachuntersuchungen (Hausarzt, Facharzt, Krankenhausarzt) vermieden werden. Auch die Möglichkeit der Leistungserbringung über den Budgetdeckel hinaus wird als besonderer Anreiz gesehen. Wegen der Finanzierung dieser Vollversorgung gibt es zur Zeit Diskussionen zwischen den Beteiligten. Schwierig hierbei ist, dass die Krankenhäuser und die Vertragsärzte sich die Anschubfinanzierung zwar zunächst gemeinsam teilen, nach Verbrauch der Mittel der Anschubfinanzierung aber allein die Ärzte nachschießen müssen.

Die Bedeutung der IV wird deutlich durch die Anzahl der bereits abgeschlossenen Verträge. So wurden allein bis Mitte 2006 über 2500 Verträge zur Integrierten Versorgung abgeschlossen.

Bei den Vertragsgestaltungen sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Allein die Gefahr der gewerblichen Infizierung (siehe hierzu den Beitrag „Gewerblichkeit bei MVZ und IV“) wird leicht übersehen.

Über Möglichkeiten, die steuerlichen Risiken z. B. durch Einschaltung einer Management GmbH o. a. gering zu halten, berate ich Sie gerne.

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Krischan TreydeKrischan Treyde (CV)
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht

Hohe Str. 46
40213 Düsseldorf (Altstadt)