- Ärzte
- Zahnärzte
- Psychotherapeuten
- Pflegedienste
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Hebammen
- Physiotherapeuten
- Logopäden
Für Ärzte besteht der Vorteil an der Beteiligung an einem MVZ an der Größe des der hiermit zusammenhängenden Bekanntheitseffektes. Die Krankenhäuser beteiligen sich gerne an MVZ´s, da diese ihnen den Eintritt in den ambulanten Markt der medizinischen Leistungen ermöglichen.
Die Praxisabgeber profitieren von den MVZ´s, da die Versorgungszentren in den gesperrten Planungsbereichen nur durch Zuerwerb von Vertragsarztsitzen expandieren können. Insofern erhöht sich die Nachfrage.
Wegen der zahlreichen Kooperationsformen und der engen Verzahnung zwischen dem Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht und den sozialgesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen sollte die Gründung eines MVZ nicht ohne Berater mit viel Erfahrung in diesem speziellen Bereich erfolgen. Auf welche steuerlichen Fallstricke zu achten ist, habe ich Ihnen in dem Fachartikel „Gewerblichkeit bei MVZ und IV" dargestellt.
Für ein Beratungsgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.