Praxiserwerb

Bei dem Erwerb einer Praxis ist es wichtig, die Praxis in allen Bereichen zu kennen. Nur wenn bestimmte negative Faktoren dem Erwerber bekannt sind, werden sie sich kaufpreismindernd auswirken. Auch für den Verkäufer ist eine Offenlegung aller Faktoren in der Regel vom Vorteil, da er dem Erwerber so den Grund für einen Kaufpreisabschlag wegen unerkannter Risiken nehmen kann. Nachfolgend seien einige Faktoren beispielhaft genannt:

Lage der Praxis und Konkurrenz

Die Lage der Praxis ist ein wesentlicher Faktor. Sofern bereits erkennbar ist, dass Ärzte oder MVZ´s sich in unmittelbarer Nähe als Konkurrenten niederlassen werden, so bedarf es insoweit eines Kaufpreisabschlages.

Räumlichkeiten

Neben dem Zustand der Räumlichkeiten ist ein Blick in den Mietvertrag und ein Gespräch mit dem Vermieter unerlässlich. Im Vorfeld kann auf diese Weise eruiert werden, welche Folgekosten (z. B. Renovierung, Umzug) nach Praxisübergabe zu erwarten sind. Eine etwaige Zustimmung des Vermieters zu einem Eintritt in den Mietvertrag sollte schriftlich festgehalten werden. Wird ein Wechsel in andere Räumlichkeiten notwendig, so muss auch beachtet werden, dass der Umzug von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden muss und meist dazu führt, dass einige Altpatienten zu einem anderen Arzt wechseln.

Medizinische Großgeräte

Bei den medizinischen Großgeräten sollte geprüft werden, ob eine regelmäßige Wartung stattgefunden hat und ob diese Geräte noch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Personal

Das Personal geht kraft Gesetzes auf den Erwerber über, sofern nicht von Mitarbeiterseite ein Widerspruch erfolgt. Daher ist die Durchsicht der Anstellungsverträge, eventueller Nebenvereinbarungen und der Lohnlisten nötig. Ferner sollten nach Möglichkeit Gespräche geführt werden, um zu erfahren, ob die Motivation stimmt und ob die Mitarbeiter bereit sind, auch für den Nachfolger tätig zu werden. Alternativ sollte zu mindestens der Veräußerer zu der Qualität und der Motivation des Personals befragt werden.

EDV

Die EDV Hardware und die Software sollten auf ihre Leistungsfähigkeit hin untersucht werden. Der veräußernde Arzt wird in den letzten Jahren vor dem Übergang meist keine großen Investitionen mehr getätigt haben.

Sonstige laufende Verträge

Der Veräußerer sollte gebeten werden, alle laufenden Verträge offen zu legen. Besteht z. B. eine überteuerte langfristige Vereinbarung mit einer Telefongesellschaft, so besteht die Gefahr, dass die Nichtübernahme des Vertrages dazu führt, dass die Telefonnummer nicht beibehalten werden kann. Auch Leasing- und Serviceverträge können sich preismindernd auswirken.

Bei Bedarf stehe ich Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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    Gerne verabreden wir ein erstes Gespräch, das dem Kennenlernen dient und insoweit gebührenfrei ist.

Krischan TreydeKrischan Treyde (CV)
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht

Hohe Str. 46
40213 Düsseldorf (Altstadt)