Übergangskooperation

Eine Übergangskooperation bei Ärzten liegt vor, wenn der ausscheidende Arzt eine gewisse Zeit zusammen mit seinem Nachfolger die Patienten betreut.

Diese Kooperation hat zum einen den Vorteil, dass die Patienten sich langsam an den Nachfolger gewöhnen können (sanfter Übergang). Dies erhöht die Patientenbindung mit der Folge, dass die Patienten auch nach vollständigem Ausscheiden des Veräußerers die Praxis weiter wählen werden.

Zum anderen macht es dem ausscheidenden Arzt den Übergang in den Ruhestand leichter.

Auch das nichtdokumentierte Wissen über die Besonderheiten der einzelnen Patienten kann auf diese Weise nach und nach an den Nachfolger weitergegeben werden.

Nachteil der Übergangskooperation ist in gesperrten Gebieten, dass die Honorareinkünfte aufzuteilen sind.

Da der ausscheidende Arzt in gesperrten Gebieten seine Zulassung abgeben muss, kann er nur Privatpatienten weiter betreuen. Für diesen Bereich kann dann eine Gemeinschaftspraxis gegründet werden. Als „Rechtsform“ der Zusammenarbeit mit der vertragsarztrechtlichen Tätigkeit des Nachfolgers kommt nur eine Praxisgemeinschaft in Frage.

Eine weitere Möglichkeit ist das Job-Sharing. Auch in diesem Bereich sind neue Möglichkeiten im Rahmen der Gesundheitsreform zu erwarten.

Bei Bedarf stehe ich Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

  • Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme:
    Telefon: 0211 - 86 320 310

    Gerne verabreden wir ein erstes Gespräch, das dem Kennenlernen dient und insoweit gebührenfrei ist.

Krischan TreydeKrischan Treyde (CV)
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht

Hohe Str. 46
40213 Düsseldorf (Altstadt)