Mildtätige Zwecke sind eine von drei Arten von Zwecken, die nach der Abgabenordnung zu einer steuerlichen Begünstigung führen können (§ 53 AO). Die anderen zwei Arten sind die gemeinnützigen Zwecke (§ 52 AO) und die kirchlichen Zwecke (§ 54 AO).Mildtätige Zwecke liegen z. B. vor bei der Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Auch die Förderung von bestimmten finanziell in Not geratenen Personen wird als mildtätiger Zweck eingestuft. Die Abgrenzung kann im in manchen Fällen zu Diskussionen mit den Finanzbehörden führen.
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