Abzugsfähigkeit der Scheidungskosten

Scheidungskosten sind seit 2013 nur noch in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Ein solcher Ausnahmefall liegt z. B. vor, wenn ein nun getrenntes Paar vorher ein gemeinsamen Betrieb hatte und der geführte Prozess dazu diente, den Verlust der eigenen Existenzgrundlage zu vermeiden.

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Krischan TreydeKrischan Treyde (CV)
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht

Hohe Str. 46
40213 Düsseldorf (Altstadt)