Steuerklassenwechsel nach Trennung

Häufig hat die Ehefrau die Steuerklasse 5 und der Ehemann die Steuerklasse 3. Dies führt dazu, dass bei der Ehefrau verhältnismäßig hohe Lohnsteuern einbehalten werden, das Nettogehalt also niedriger ist als bei einer günstigeren Steuerklasse (3 oder 4). Steuerlich wird diese Aufteilung bei Abgabe einer Steuererklärung zwar wieder glatt gezogen, so dass insoweit „nur“ Liquiditäts- und Zinsnachteile drohen. Auf den Gebieten des Sozialrechts (Mutterschaftsgeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe u. a.) entstehen aber erhebliche und endgültige Geldeinbußen. Dies liegt daran, dass sich diese Sozialleistungen an dem letzten Nettogehalt orientieren. Das Nettogehalt ist aber selbstverständlich umso niedriger je mehr Lohnsteuer einzubehalten ist. Ist daher absehbar, dass die Ehefrau (z. B. aufgrund der Scheidung) auf Sozialleistungen angewiesen sein wird, so sollte rechtzeitig ein Lohnsteuerklassenwechsel erfolgen.

Änderung der Steuerklasse

Die Steuerklasse ändert sich im Jahr (zum 1. Januar) des Jahres NACH der Trennung.

Beispiel:
Sie haben sich am 3.2.2011 getrennt. Die Steuerklasse ändert sich zum 1.1.2012.

Beispiel:
Sie haben sich am 3.12.2011 getrennt. Die Steuerklasse ändert sich zum 1.1.2012.

Sie müssen diese Änderung Ihrem Arbeitgeber mitteilen und die Steuerklasse beim Finanzamt ändern lassen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen in einem Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

  • Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme:
    Telefon: 0211 - 86 320 310

    Gerne verabreden wir ein erstes Gespräch, das dem Kennenlernen dient und insoweit gebührenfrei ist.

Krischan TreydeKrischan Treyde (CV)
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht

Hohe Str. 46
40213 Düsseldorf (Altstadt)