Nur wer die Buchhaltung des Mandanten kennt, kann seine Pflichten als Steuerberater erfüllen. Was nützt es z. B., wenn Fehler bei Rechnungserstellungen erst im Frühjahr des Folgejahres im Rahmen des Jahresabschlusses erkannt werden ? Dann ist es meist zu spät für eine Rechnungsberichtigung und der Betriebsprüfer reibt sich die Hände. Auch die Relevanz der laufenden europarechtlichen Umsatzsteuer-Spezialprobleme und der neuen Dokumentationspflichten muss zeitnah erkannt werden, so dass gemeinsam eine Lösung gefunden wird.
Bei mir können Sie sicher sein, dass ich die Buchhaltung nicht als notwendiges Übel ansehe. Auch wenn mein Team von Steuerfachangestellten hochqualifiziert ist, bin ich doch immer am Ball und in den Prozess der Voranmeldungen integriert.