Rechtsformvergleich GmbH und GmbH & Co KG

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Aspekte des Rechtsformvergleichs zwischen einer GmbH und einer GmbH & Co KG dar. Hinsichtlich der zukünftigen Änderungen aufgrund der Unternehmenssteuerreform empfehlen wir ergänzend unsere dortigen Ausführungen.

In den 80-ziger Jahren war die GmbH die beliebteste Rechtsform unter den Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung. Vor ein paar Jahren wechselte der Trend zur GmbH & Co KG. Dies beruhte zum einen darauf, dass die Steuergesetzgebung die GmbH & Co KG in vielen Konstellationen bevorzugt. Zum anderen begünstigte auch die Rechtsprechung diese Entwicklung. Genannt werden soll hier nur die Anerkennung der Ein-Mann GmbH & Co KG.

Was ist aber nun die günstigste Rechtsform für Ihr Unternehmen ?

Im Moment ist es tatsächlich so, dass in den meisten Fällen die GmbH & Co KG der GmbH vorzuziehen ist. Dementsprechend wird den Unternehmen, die im Moment als GmbH tätig sind, der Formwechsel in die GmbH & Co KG geraten. Hierbei ist eine vorherige Durchleuchtung der Gesamtkonstellation aber unerlässlich.

Im Folgenden dürfen wir Ihnen eine Auswahl von Aspekten anbieten, die bei der Rechtsformwahl eine Rolle spielen können:

1. Haftung

Haftungsrechtlich bestehen zwischen der GmbH und der GmbH & Co KG grundsätzlich keine Unterschiede.

Fazit: Unentschieden

2. Geschäftsführergehälter

Bei einer GmbH ist häufig mindestens einer der Gesellschafter auch der Geschäftsführer. Seine Einnahmen unterliegen zwar nicht der Sozialversicherungspflicht, er gilt steuerlich aber als Arbeitnehmer, so dass Lohnsteuer einzubehalten ist. Für die Altersvorsorge dieses Geschäftsführers können, wie bei anderen Arbeitnehmern auch, Zusagen gemacht werden. Die hieraus resultierenden Verpflichtungen werden in Rückstellungen dargestellt. Sowohl das Gehalt als auch der Aufwand aus der Bildung der Rückstellungen vermindert das zu versteuernde Einkommen der GmbH.

Bei der GmbH & Co KG sind die Zahlungen an den Unternehmer steuerlich nicht abzugsfähig.

Im Ergebnis ist das Einkommen der GmbH & Co KG folglich höher als das Einkommen der GmbH, so dass auf den ersten Blick die GmbH insoweit die günstigere Rechtsform ist.

Zwei gegenläufige Aspekte sind jedoch zu berücksichtigen. Zum einen wird seitens der Betriebsprüfung oft die Höhe der Aufwendungen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers beanstandet. Die Diskussionen über die so genannten verdeckten Gewinnausschüttungen beanspruchen nicht nur viel Zeit des Unternehmers, sondern führen auch zu entsprechenden Steuerberatungsbedarf. Zum anderen steht dem Effekt, dass das Gehalt das Einkommen der GmbH mindert, der Effekt gegenüber, dass der Geschäftsführer sein Einkommen als Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit versteuern muss. Insoweit bleibt als Vorteil nur die Ergebnisminderung für Gewerbesteuerzwecke.

Fazit: Vorteil GmbH

3. Gewerbesteuer

Gewerbesteuerlich ist die GmbH & Co KG der GmbH in weiten Teilen überlegen. Als Personengesellschaft hat sie zum einen einen jährlichen Freibetrag von EUR 24.500 und eine anschließende günstige Staffelungsregelung. Zum anderen wird anfallende Gewebesteuer bei den Kommanditisten auf ihre Einkommensteuer angerechnet. Dies führt dazu, dass unterm Strich bei der GmbH & Co KG in den meisten Fällen keine Gewerbesteuerbelastung entsteht. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die Gewerbesteuerentlastung nur im vollen Umfang zum tragen kommt, wenn die Kommanditisten auch tatsächlich Einkommensteuer zu zahlen haben. Anderenfalls bleibt es bei der Zahlung durch die GmbH & Co KG und die Anrechnungsmöglichkeit bei den Kommanditisten läuft ins Leere. Hinzu kommt, dass nicht die gesamte Gewerbesteuer angerechnet, sondern ein hebesatzunabhängiger Pauschbetrag. In den meisten Städten kommt es daher nicht zu einer vollen Anrechnung.

Fazit: Vorteil GmbH & Co KG

4. Steuersätze

Bei der Untersuchung der Steuersätze macht es einen maßgeblichen Unterschied, ob die Gewinne des Unternehmens im Unternehmen bleiben oder ob der Unternehmer bzw. die Gesellschafter auf die Ausschüttungen bzw. Entnahmen angewiesen sind.

Sofern die Gewinne im Unternehmen verbleiben, ist der Steuersatz bei der GmbH wesentlich günstiger als der der GmbH & Co KG. Sofern die Gewinne aus dem Unternehmen herausgenommen werden, ist der Steuersatz der GmbH & Co KG günstiger.

Fazit: GmbH günstiger, wenn Gesellschafter nicht auf Ausschüttungen angewiesen sind. GmbH & Co KG günstiger, wenn Gewinne entnommen werden.

5. Verlustverrechnung mit anderen Einkünften

Bei der GmbH ist eine Verlustverrechnung mit anderen Einkünften nicht möglich. Bei der KG dürfen Verluste verrechnet werden, solange das Kapitalkonto des Kommanditisten nicht negativ wird.

Fazit: Vorteil GmbH & Co KG

6. Kauf und Verkauf

Der Kauf einer GmbH führt nicht zur Schaffung von Abschreibungspotential, der Kauf einer GmbH & Co KG dagegen schon. Dies wird auch ein Käufer berücksichtigen.

Fazit: Vorteil GmbH & Co KG

7. Steuerberatungskosten

Wie soeben erläutert handelt es sich bei der GmbH & Co KG um zwei Gesellschaften, nämlich einer KG und einer GmbH. Für beide Gesellschaften sind Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zu erstellen. Zwar ist der Aufwand bei einer reinen Komplementär-GmbH nicht allzu hoch, aber wegen der zahlreichen Veröffentlichungspflichten ist der Gesamtaufwand bei der GmbH & Co KG höher.

Fazit: Vorteil GmbH

8. Empfehlung

Aufgrund der zahlreichen Faktoren, die bei der Rechtsformwahl eine Rolle spielen können, und der weitreichenden Folgen, empfehlen wir eine steuerliche und rechtliche Beratung. In vielen Fällen wird es so sein, dass der Wechsel der Rechtsform zwar einmaligen Aufwand erfordert, langfristig aber zu einer Steuerminderung führt.

Aufgrund unserer Doppelqualifikation als Rechtsanwälte und Steuerberater und unser langjährigen Erfahrung in der Vorbereitung der gesellschaftsrechtlichen Vertragswerke, bieten wir bei der Beratung und der Durchführung des Wechsels der Rechtsform gerne unsere Hilfe an.

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Krischan TreydeKrischan Treyde (CV)
Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht

Hohe Str. 46
40213 Düsseldorf (Altstadt)